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Mandat vnd Ordnungen Unserer gnedigen Herren Burgermeister Klein vnd grosser Rähten der Statt Zürich : Uss ihren fürnẽmsten alten Mandaten zu mehrer befürderung eines insonderheit zu disen letsten vnd schweren zyten hoch erforderten büssfertigen Läbens vnd ehrbaren mandels zusamen gezogen vnd vff die erstnüwlich sich erzeigten vngewohnten vil Erdbidem widerumb erneüweret nohtwendigklich verbesseret auch in der Statt vnd Landschafft offentlich verkündr vnd zu männiklichesse mehrer nachricht in Truct verfertiget
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